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Meldeamt

Anmeldung

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der Meldezettel ist ein Antragsformular, auf dessen Grundlage die Anmeldung/Abmeldung/Ummeldung im Zentralen Melderegister erfolgt. Als Bestätigung der durchgeführten Meldung erhält der/die Meldepflichtige die "Bestätigung der Meldung" (Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister).
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

 

Der Meldezettel ist vollständig auszufüllen, vom Meldepflichtigen sowie vom Unterkunftgeber zu unterfertigen und mit einem amtlichen Lichtbildausweis der Meldebehörde vorzulegen.

Reisepass

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden.

 

Antragstellung bei der Gemeinde

Ebenso nehmen als besonderen Service einige Gemeinden (obwohl sie keine Passbehörden sind) in  der Steiermark, Reisepassanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person in der betroffenen Gemeinde mit einem Wohnsitz gemeldet ist.

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss außerdem zur Indentitätsfeststellung (gilt auch für Baby´s) anwesend sein.
Der Antrag auf Ausstellung des Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Im Zug der Passbeantragung werden bei Personen ab 12 Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst, die dann auch einem Chip im Passt gespeichert werden. 

 

Gebühren - Gültigkeit

Reisepass Erwachsene10 Jahre gültig€ 112,00
Reisepass Minderjährig 12 - 18 Jahre10 Jahre gültig€ 112,00
Reisepass Minderjährig 2 - 11 Jahre5 Jahre gültig€   44,00
Reisepass Minderjährig bis 2 Jahre2 Jahre gültiggebührenfrei

Personalausweis

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.

 

Antragstellung bei der Gemeinde

Ebenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde.

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss außerdem zur Indentitätsfeststellung (gilt auch für Baby´s) anwesend sein.

 

Gebühren - Gültigkeit

Personalausweis Erwachsene und ab 16 Jahre 10 Jahre gültig€ 91,50
Personalausweis ab 1210 Jahre gültig€ 39,00
Personalausweis 2 - 11 Jahre5 Jahre gültig€ 39,00
Personalausweis für Kinder bis 2 Jahre gebührenfrei

ID Austria

Wer in Zukunft einen österreichischen Reisepass beantragt, wird automatisch die „ID Austria" (elektronische Identität) erhalten, sofern das nicht ausdrücklich abgelehnt wird. 

Alle Personen ab dem 14. Lebensjahr können diese elektronische Identität erhalten. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können Ihre persönliche „ID Austria" bei ihrer jeweiligen Landespolizeidirektion beantragen. 

Die „ID Austria" ist eine Weiterentwicklung der „Handy-Signatur" und der „Bürgerkarte", welche sich derzeit in der Pilotphase befindet. Sie können sich jedoch bereits in der Pilotphase bei uns für diese Applikation registrieren.

Mit der „ID Austria" können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Dies ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. 

Die Applikation (App) „Digitales Amt" ist das zentrale Werkzeug für die Verwendung von „ID Austria" sowie für die Durchführung des Self-Services durch den Bürger.  Diese App muss also auf Ihrem Smartphone von Ihnen installiert werden.

Strafregisterauszug

Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Im Strafregister sind vor allem enthalten:
Alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte, alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger und solcher Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte.

Die Führung des Strafregisters wird von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) wahrgenommen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, ob das Strafregister eine solche Verurteilung enthält.

Jede in Österreich polizeilich gemeldete  Person kann einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10 des Strafregistergesetzes stellen.

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:
Amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein oder Reisepass)
Hinweis: Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, da der Behörde die Identität nachzuweisen ist.
Bei Namensänderungen (z. B. Heirat oder Scheidung) ist auch die Heirats- bzw. Geburtsurkunde vorzulegen.

 

Gebühren:

€ 21,00 Bundesgebühr (entfallen bei Vorlage bei einer bestimmten Stelle)
€   2,10 Verwaltungsabgabe

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